Allgemeine Geschäftsbedingungen von STUDIO FITZ
1. Geltungsbereich
1.1. Die AGB's (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) gelten für alle ausschließlich geschlossenen Verträge zwischen dem STUDIO Marian Fitz und Auftraggeber*innen (Im weiteren AG genannt). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, das STUDIO FITZ hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2. Mündliche Nebenabreden haben STUDIO FITZ und der AG nicht getroffen.
2. Urheberschutz, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
2.1. Ein dem STUDIO Marian Fitz erteilter Auftrag ist ein Urhebergeschützes Werk. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.
2.2. Sämtliche Arbeiten von STUDIO FITZ, wie insbesondere Konzepte, Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.
2.3. Ohne Zustimmung des STUDIO FITZ dürfen dessen Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu, sind unzulässig.
2.4. Die Arbeiten von STUDIO FITZ dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der von der AG bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.
2.5. Dem STUDIO FITZ räumt der AG die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, STUDIO FITZ und die AG treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des des mit der AG vereinbarten Honorars.
2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von STUDIO FITZ.
2.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist das STUDIO FITZ bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Konzepte, Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt die AG das Recht auf Urheberbenennung kann das STUDIO FITZ zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von STUDIO FITZ unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
2.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen der AG aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2.9. Der AG ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von STUDIO FITZ nicht berechtigt, in Bezug auf die Konzepte, Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von STUDIO FITZ formale Schutzrechte wie z.B. eingetragenes Design, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.
2.10. STUDIO FITZ bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.), zu nutzen und auf seine Tätigkeit für die AG hinzuweisen.
2.11. Von der Einräumung der Nutzungsrechte unberührt, bleibt das Recht von STUDIO FITZ, Ansprüche wegen ungenehmigter Nutzung des Werkes, insbesondere im Internet und auf Social Media-Plattformen, im eigenen Namen geltend zu machen. STUDIO FITZ bleibt berechtigt, Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, ungerechtfertigter Bereicherung und Auskunft über den Umfang der Verletzung seiner Urheberrechte gegenüber dem verantwortlichen Dritten, insbesondere dem im Verletzungsfall haftenden Plattformbetreiber, durchzusetzen.
3. Honorare; Fälligkeit
3.1. Soweit zwischen AG und STUDIO FITZ kein bestimmtes Honorar vereinbart ist, hat STUDIO FITZ Anspruch auf eine angemessene und übliche Vergütung.
3.2. Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
3.3. Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann STUDIO FITZ Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.
4. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten, Künstlersozialversicherung
4.1. Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes), nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sowie Kosten für den Erwerb von Rechten (z.B. Bildrechte, Schriftlizenzen etc.) einschließlich der unter Umständen anfallenden Abgaben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) oder an die GEMA sind, soweit nicht anders vereinbart von der Auftraggeber*in zu erstatten.
4.3. Der AG erstattet dem STUDIO FITZ die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.
4.4. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
4.5. Die Honorare von STUDIO FITZ können unter Umständen unter die der AG nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) obliegende Abgabepflicht fallen. Für den Fall, dass die AG abgabepflichtig ist, weist STUDIO FITZ vorsorglich darauf hin, dass die AG gegenüber der Künstlersozialkasse meldepflichtig ist.
5. Fremdleistungen
5.1. Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich ist, nimmt STUDIO FITZ im Namen und für Rechnung der Auftraggeber*in vor. Der AG ist verpflichtet, STUDIO FITZ hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.
5.2. Soweit STUDIO FITZ auf Veranlassung des AG im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist die AG verpflichtet, einen angemessen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Die Auftraggeber*in stellt STUDIO FITZ im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten insbesondere sämtlichen Kosten frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
6. Mitwirkung des AG, Gestaltungsfreiheit, Vorlagen
6.1. Der AG ist verpflichtet, STUDIO FITZ alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Bilder, Logos, Icons, Grafiken, Filme, Musikstücke, Samples etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat STUDIO FITZ nicht zu vertreten.
6.2. Der AG versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die sie/er STUDIO FITZ zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der AG ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der AG nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der AG STUDIO FITZ im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
6.3. Für STUDIO Marian Fitz besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der AG während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der AG.
7. Datenlieferung und Handling
7.1. STUDIO FITZ ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z.B. Daten von Konzepten, Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an die AG herauszugeben. Wünscht der AG die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und von der AG zu vergüten.
7.2. Stellt STUDIO FITZ der AG Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von STUDIO FITZ vorgenommen werden.
7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg der AG.
7.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des AG entstehen, haftet das STUDIO FITZ nicht.
8. Eigentum und Rückgabepflicht
8.1. An allen Konzepten, Entwürfen und Reinzeichnungen, sowie etwaig zur Verfügung gestellten Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an STUDIO FITZ zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
8.2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des AG. Bei Beschädigung oder Verlust hat der AG die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Dem STUDIO FITZ bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
9. Korrektur; Produktionsüberwachung; Belegmuster
9.1. Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind STUDIO FITZ Korrekturmuster vorzulegen.
9.2. Die Produktion wird vom STUDIO FITZ nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit der AG vereinbart ist. Für diesen Fall ist das STUDIO Marian Fitz berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. Das STUDIO FITZ haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 10.
9.3. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind dem STUDIO FITZ eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 3 Stück unentgeltlich zu überlassen, die das STUDIO FITZ auch im Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden darf.
10. Gewährleistung; Haftung
10.1. Das STUDIO FITZ haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche das STUDIO FITZ auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
10.2. Ansprüche des AG gegen das STUDIO FITZ aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1.; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
10.3. Der AG ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen einer Woche nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
10.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den AG. Mit der Freigabe übernimmt der AG die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung, Produkt etc.
10.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet das STUDIO FITZ nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die das STUDIO FITZ an Dritte vergibt.
10.6. Sofern das STUDIO FITZ Fremdleistungen auf Veranlassung des AG im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt das STUDIO FITZ hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an die Auftraggeber*in ab. Der AG verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme des STUDIO FITZ zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.
10.7. STUDIO FITZ haftet nicht für die design-, urheber- und geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder von Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Gestaltungsarbeiten, die er der AG zur Nutzung überlässt. Das STUDIO FITZ ist nicht verpflichtet, Design-, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden von der AG selbst und auf eigene Kosten veranlasst.
10.8. STUDIO FITZ haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, design- und geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. STUDIO FITZ ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese das STUDIO FITZ bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
11. Besondere Bedingungen für Webdesign
Handelt es sich bei dem zu erstellenden Werk um eine Website, oder Webapplikation, Webanwendung oder ähnliches (im weiteren als Website zusammengefasst), so gelten ergänzend folgende Bedingungen:
11.1. Das STUDIO FITZ erstellt die Website entsprechend einem von der AG freigegebenen Gestaltungskonzept in einem vereinbarten Programm- und Datenformat. Dies erfolgt mit Software von Drittanbietern, für deren Funktionsfähigkeit, Fehlerfreiheit und etwaige künftige oder ausbleibende künftige Weiterentwicklung (Updates) das STUDIO FITZ keine Haftung übernimmt. Eine weitergehende Pflege der Website (z.B. regelmäßige Wartung, Backups, Erwerb und Verlängerung von SSL-Zertifikaten etc.) ist nicht Gegenstand des Gestaltungsauftrages und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
11.2. Das STUDIO FITZ konzeptioniert und gestaltet die Website. Für deren Inhalte ist der AG allein verantwortlich. Das gilt auch für von dem AG zur Verfügung gestellten Inhaltselementen der Website (wie z.B. Bild-, Ton- und Videodateien, Texte, Logos etc.), wie auch für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben (wie. z.B. Formulierung des Impressums und anderer Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz, Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen etc.).
11.3. Ist vereinbart, dass das STUDIO FITZ auch Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO, z.B. Formulierung von Titeln, Keywords, Descriptions etc.) vornimmt, so wird das STUDIO FITZ dies bei Gestaltung und Programmierung der Website berücksichtigen müssen. Für einen bestimmten Erfolg der SEO-Maßnahmen ist das STUDIO FITZ nicht verantwortlich.
11.4. Nach Fertigstellung überträgt das STUDIO FITZ die Website in den Verfügungsbereich des AG, z.B. durch hochladen der Daten auf den von der AG zugänglich gemachten Server oder Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige, gesondert vereinbarte Art und Weise. Mit Übertragung der Website in den Verfügungsbereich des AG beginnt der Lauf der Frist zur Untersuchung und Anzeige etwaiger offensichtlicher Mängel (Ziffer 10.3.). Der AG ist zur Abnahme der vertragsgemäß erstellten Website durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) verpflichtet.
11.5. Das STUDIO FITZ ist nicht verpflichtet, der AG den Source-Code bzw. die Projekt-Original-Dateien der von das STUDIO FITZ verwendeten Tools solcher von das STUDIO FITZ programmierten Elemente der Website herauszugeben, bei denen diese aus der fertiggestellten Website nicht ohne weiteres direkt ablesbar oder rekonstruierbar sind. Wünscht der AG die Herausgabe des Source-Codes bzw. der Projekt-Original-Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und von dem AG zu vergüten.
12. Information zur Datenerhebung gem. Art. 13 DSGVO
Das STUDIO FITZ erhebt Daten der AG zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten. Die Datenverarbeitung und Datenerhebung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Der AG ist berechtigt, Auskunft der beim STUDIO FITZ über die vom AG gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Der AG muss dem STUDIO Marian Fitz dazu unter info@marianfitz.de oder STUDIO FITZ, Bürgerstraße 18, 40219 Düsseldorf schriftlich erreichen. Der AG steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.
13. Erfüllungsort
Erfüllungsort beider Parteien ist STUDIO FITZ, Bürgerstraße 18, 40219 Düsseldorf
14. Schlussbestimmungen
14.1. Gerichtsstand ist die Adresse: STUDIO FITZ, Bürgerstraße 18, 40219 Düsseldorf, sofern der AG Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb ihres/seines Handelsgewerbes gehört oder der AG juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Das STUDIO FITZ ist auch berechtigt, am Sitz des AG zu klagen.
14.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
14.3. Soweit nach diesen AGB für Erklärungen die Schriftform vereinbart ist, wird diese auch durch die Textform nach § 126 b BGB mittels E-Mail oder Fax gewahrt.
14.4. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: 04.11.2023
STUDIO FITZ
Visuelle Kommunikation
© 2024 STUDIO FITZ
All rights reserved.
Studio FITZ
Bürgerstraße 18
40219 Düsseldorf
0049 211 158 468 60
mail@studiofitz.de
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